Arbeitslosenversicherung: Mit Macron übernimmt der Staat die Kontrolle und überspringt die „Verhandlungs“-Schublade

Zwei ohne drei – so lautet ein Sprichwort aus dem 13. Jahrhundert, das besagt, dass eine Handlung dreimal durchgeführt werden muss, um erfolgreich zu sein. Doch unter Macron reichten drei Reformen offenbar nicht aus, um die Regeln der Arbeitslosenversicherung neu zu gestalten und zu verschärfen. Der Präsident der Republik erkannte dies bereits 2016 an: Seiner Ansicht nach sollte der Staat die Arbeitslosenversicherung verwalten, nicht die sozialen Akteure (Arbeitgeber und Gewerkschaften).
Sechs Monate nach Inkrafttreten der jüngsten Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden (Medef, CPME, U2P) und den wichtigsten Gewerkschaften (CFDT, FO und CFTC), mit Ausnahme der CGT, steht eine vierte Reform des Systems bevor. Die Regeln sollen bis 2028 gelten. Seit dieser Vereinbarung vom 15. November 2024 glaubten die Sozialpartner, die Kontrolle über die Verwaltung der Arbeitslosenversicherung wiedererlangt zu haben. Dabei wurde der am 9. August eingegangene „Rahmenbrief“ noch nicht berücksichtigt. Das Dokument
Libération